Swisslos/Sportfonds

Die Berner Segelfluggruppen möchten mit einer Motion erreichen, dass der Segelflugsport auch im Kanton Bern Beiträge aus dem Sportfonds erhält.

Überwältigende Mehrheit für die Förderung des Segelflugs.

Der Grosse Rat nimmt die Motion zur Förderung des Segelflugs aus dem Sportfonds mit 107 Ja zu 19 Nein an.

Swisslos leistet Beiträge an die Sportfonds der Kantone. Diese unterstützen mit diesem Geld die kantonalen Sportvereine. In Bern wurde der Segelflug vor ca 10 Jahren von der Förderung ausgeschlossen, im Gegensatz zu allen anderen Kantonen der «Restschweiz», die Segelfliegen aus ihren Sportfonds unterstützen.

Eine Motion von Grossrat Thomas Gerber (Grüne, Hinterkappelen), die diese Ungleichbehandlung beseitigen will und die Förderung des Segelflugsports durch den Lotteriefonds wieder verlangt, wurde vom Grossen Rat mit klarer Mehrheit angenommen.

Dass das Resultat derart deutlich ausgefallen ist, freut uns sehr. Wir sehen darin vor allem eine breite Anerkennung des Segelflugs durch das Parlament und ein klares JA zu diesem traditionsreichen Sport in unserem Kanton.

Nachfolgend finden Sie die Argumente, die das Parlament überzeugen konnten:

Unterstützung auch in Bern – die Argumente

Mit der parlamentarischen Motion „Förderung des Segelflugsports aus dem Sportfonds“ soll der Regierungsrat verpflichtet werden, die Segelfluggruppen des Kantons Bern aus dem Sportfonds zu unterstützen.

bernsport unterstützt die Motion. Auch Swiss Olympic steht hinter dem Anliegen, dass der Segelflugsport in sämtlichen Kantonen der Schweiz mit kantonalen Lotteriegeldern unterstützt und gefördert werden kann.

Die Argumente für die Motion sind:

  • Segelflug ist eine unterstützungswürdige Sportart.
  • Beiträge aus dem Sportfonds an die Segelflugvereine stehen im Einklang mit der Idee der Sportförderung, wie die oben dargestellte Werbung von Swisslos zeigt.
  • Beiträge an den Segelflug entsprechen dem Lotteriegesetz und der Sportfondsverordnung (Einzelheiten dazu können dem Motionstext entnommen werden.)
  • Die Motion beseitigt die Ungleichbehandlung des Segelflugsports gegenüber andern Sportarten im Kanton.
  • Die Annahme der Motion beseitigt die Ungleichbehandlung der Segelflugvereine des Kantons Bern gegenüber den Segelflugvereinen in den übrigen Kantonen, die ausnahmslos Swisslos-Gelder aus den Sportfonds ihres Kantons erhalten.
  • Beiträge an den Segelflugsport haben keine Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen, da der Sportfonds von Swisslos geäufnet wird.
  • Ausführliche Informationen können diesem Argumentarium entnommen werden.

Der Regierungsrat lehnte die Motion „Förderung des Segelflugsports aus dem Sportfonds“ ab. Seinen Argumenten muss folgendes entgegengehalten werden:

  • RR: „Beim Segelfliegen bewegt sich das Segelflugzeug und nicht die Pilotin oder der Pilot. Die körperliche Ertüchtigung […ist] gering (…) im Vergleich zu andern Sportarten“.
    Die Vorstellung, eine Segelflugpilotin würde anstrengungslos im Cockpit sitzen, ist so falsch wie die Behauptung, ein Reiter würde keinen Sport betreiben, da sich ja das Pferd bewegt. Segelflug kann mit Segeln verglichen werden (das vom Sportfonds unterstützt wird); sowohl der Skipper als auch die Segelflugpilotin nutzen die Kraft der Natur für ihre Fortbewegung. Wie Segeln ist auch der Segelflug eine körperlich und mental fordernde Sportart. Der Sportfonds unterstützt Sportarten mit weniger intensiven körperlichen und mentalen Herausforderungen als Segelfliegen; z.B. Schiessen, Armbrustschiessen, Billard, Boccia oder Minigolf.
  • RR: „Die motorabhängige Startphase des Segelflugs stellt ein Kernelement (…) des Sports dar“.
    Die wesentliche Eigenschaft des Segelfliegens ist das Nutzen der natürlichen Aufwinde für die Fortbewegung. Für den Start ist in der Tat eine motorisierte Startwinde oder ein Motorflugzeug nötig; jedoch dauert der Schleppflug oder der Windenstart bloss einige Minuten es werden wenige hundert Meter Höhe gewonnen. Im Anschluss daran kann mit Hilfe von natürlichen Aufwinden im reinen Segelflug stundenlang geflogen werden. Dabei können mehrere tausend Meter Höhe gewonnen werden, die in zurückgelegte Strecken von mehreren hundert bis über tausend Kilometer (in einem Flug!) umgesetzt werden können. Der Höhengwinn durch Motorkraft wird durch den selbst erarbeiteten Höhengewinn in den Schatten gestellt; dies im Gegensatz zu andern vom Sportfonds unterstützten Sportarten, bei denen der Sportler bloss diejenige Höhe herunterfährt, auf die er vorher mit Motorkraft gebracht worden ist, z.B. Alpinskifahren, Snowboard, Bob/Skeleton/Rodeln.
  • RR: „Eine Aufnahme des Segelfliegens als vom Sportfonds unterstützte Sportart würde den jüngst gesetzlich festgehaltenen Regelungen (…) zuwiderlaufen.(…) Das Prinzip der rechtsgleichen Behandlung verunmöglicht die Aufnahme einzelner Sportarten (..).“
    Der Segelflugsport erfüllt die Voraussetzungen für die Beitragsgewährung gemäss den gesetzlichen Grundlagen. Die Segelfluggruppen des Kantons Bern verlangen die Gleichbehandlung des Segelflugs mit andern unterstützen Sportarten.

Wir bitten die Damen und Herren Grossratsmitglieder höflich um ihre Unterstützung. Unseren herzlichen Dank drücken wir den Motionären aus:

Beispiele aus andern Kantonen

Die folgenden Beispiele illustrieren, in welchem Umfang der Segelflug in andern Kantonen im Jahr 2020 unterstützt wurde. (Quellen: Jahresberichte von Swisslos/Loterie Romande; kantonale Publikationen.)

  • AG: Anschaffung von Segeflugzeugen und -Material
  • GR: Pauschalbeitrag an Verein; zudem Förderung von SegelflugpilotInnen
  • NE: 2000.- Vereinsbeitrag und 670.- für Fallschirme
  • NW: Beitrag für den Segelflug-Sportbetrieb
  • OW: Beiträge für die Platzmiete und Materialanschaffungen
  • SO: Juniorenausbildung sowie Platzunterhalt und Miete
  • TG: Verbandsbeitrag; zudem individuelle Unterstützung des Segel-Kunstflug-Piloten Jonas Langenegger
  • VD: Beschaffung von Instrumenten
  • ZH: Unterstützung für Clubhaus; Vereinsbeitrag

Ähnliche Unterstützung durfte der Segelflug in früheren Jahren erfahren. De Unterstützung reichte von Beiträgen für die Durchführung von Regionalmeisterschaften (FR 2019; CHF 1000.-) bis zur Beschaffung von zwei neuen Ausbildungs-Segelflugzeugen (BL 2017; CHF 80’000.-).

Auch im laufenden Jahr werden Beiträge gesprochen, so unterstützt der Sportfonds des Kantons BS die Anschaffung von zwei neuen Segelflugzeugen mit CHF 20’000.-